Finanzierung
» Lieber 1.000 Freund:innen im Rücken als eine Bank im Nacken. «
Die Finanzierung des Wohnprojekts FÖHREN25 ist über eine Kombination aus Direktkrediten, Fördermitteln, und einem Bankdarlehen geplant. Diese Mischung schafft eine stabile, solidarische und langfristig tragfähige Grundlage für den Kauf und die Sanierung der Gebäude auf dem Hof.
Miete & Eigentum
Bei klassischen Immobilienkäufen erwerben einzelne Personen oder Familien das Eigentum und nehmen dafür privat einen Kredit auf. Wer auf diese Weise etwa ein Einfamilienhaus erwirbt, ist gleichzeitig Eigentümer:in und Bewohner:in des Gebäudes.
Gemeinschaftliche Wohnprojekte wie FÖHREN25 funktionieren grundsätzlich anders: Nicht einzelne Personen, sondern eine eigene Projekt-GmbH wird Eigentümerin des Hauses. Aus diesem Grund ist eine Entkoppelung zwischen dem Wohnrecht und der Finanzierung erforderlich.
Die Bewohner:innen sind daher keine Eigentümer:innen sondern Mieter:innen. Sie können ihren Mietvertrag auf Wunsch jederzeit kündigen und umziehen. Bewohner:innen müssen sich nicht an der Finanzierung beteiligen, können das aber.
Direktkreditgeber:innen müssen nicht dem Verein beitreten und keine Bewohner:innen sein, können dies aber.
So entsteht eine Finanzierung, die weniger auf individueller Haftung basiert, sondern auf struktureller Stabilität und gemeinschaftlicher Verantwortung.
Eigentumsstruktur
Das rechtliche Konstrukt des Projekts FÖHREN25 möchten wir in diesem Abschnitt erläutern.
Zentraler Akteur wird die Haus GmbH. Diese erwirbt das Objekt und wird Eigentümer:in. Die Haus GmbH wird zwei Gesellschafter:innen haben, den Hausverein e. V. und das Mietshäuser Syndikat.
Im Hausverein e. V. sind alle Bewohner:innen von FÖHREN25 Mitglied. Dieser Verein verantwortet die operative Verwaltung und Geschäftsführung der Haus GmbH. Damit verwalten sich die Bewohner:innen quasi selbst.
Das Mietshäuser Syndikat (MHS) ist ein bundesweit agierender Verein zur Förderung von Wohnprojekten. Dieser hat ein Vetorecht bei Hausverkauf, Satzungsänderungen und Ergebnisverwendung, ist in die alltägliche Verwaltung und Geschäftsführung der Haus GmbH jedoch nicht eingebunden. Das Vetorecht stellt sicher, dass das Verkauf und damit die Spekulation mit dem Objekt nicht möglich ist.
Die Kombination aus Hausverein, Haus GmbH und Mietshäuser Syndikat ist langjährige Praxis und bundesweit über 200 Mal erfolgreich umgesetzt.
Die drei Bausteine unserer Finanzierung
Nachfolgend beschreiben wir unser aktuelles Finanzierungskonzept in der Planungsphase – es handelt sich aktuell nicht um ein verbindliches Angebot zur Kapitalaufnahme.
Direktkredite
Darlehen von Privatpersonen und Bewohner:innen
Förderungen
Für energetische Sanierung, Erhalt des Denkmals & sozialen Wohnungsbau (z. B. durch KfW, L-Bank)
Bankdarlehen
Langfristiger Kredit zu banküblichen Konditionen
Direktkredite & Bereitschaftserklärungen
Direktkredite sind private Darlehen, die Menschen aus unserem Umfeld dem Projekt gewähren. Sie ermöglichen eine flexible und solidarische Finanzierung – besonders in der frühen Phase, bevor ein Bankdarlehen bereitgestellt wird.
Direktkredite bieten:
- planbare, moderate Zinsen
flexible Laufzeiten
eine direkte Möglichkeit, gemeinschaftliches Wohnen zu unterstützen
klare vertragliche Regelungen
hohe Transparenz
Vorstufe: Bereitschaftserklärung
Der tatsächliche Erwerb des Objekts FÖHREN25 wird hoffentlich gegen Mitte / Ende 2026 erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt können potentielle Direktkreditgeber:innen uns daher mit einer sogenannten Bereitschaftserklärung unterstützen. Diese ist rechtlich nicht bindend, erleichtert uns allerdings die Planung.
Sicherheit: Treuhandkonto
Direktkredite werden erst dann konkret eingesetzt, wenn wir uns mit dem Verkäufer auf einen finalen Kaufpreis geeinigt haben. In diesem Fall wird ein rechtsgültiger Darlehensvertrag zwischen dem Projekt FÖHREN25 und den Direktkreditgeber:innen geschlossen und das Geld auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Erst, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, werden diese Gelder freigesetzt, an die Haus GmbH ausgezahlt und damit der Kaufpreis beglichen.
Bei Scheitern des Kaufs werden daher alle Direktkredite vollständig vom Treuhandkonto zurückgezahlt.
Damit entsteht kein finanzielles Risiko vor Projektbeginn.
Rückzahlung und Kündigung
Direktkredite können je nach Vereinbarung mit angemessenen Fristen gekündigt werden. Die Laufzeiten können kurz- oder langfristig gestaltet werden, je nach Möglichkeit und Wunsch der Darlehensgeber*innen.
Wichtig: Wohnen und Direktkredite sind getrennt
Niemand muss einen Direktkredit geben, um später im Haus zu wohnen.
Und umgekehrt: Wer einen Direktkredit gibt, muss weder Mitglied der Gruppe sein noch zukünftig im Projekt wohnen.
Förderungen
FÖHREN25 wird verschiedene öffentliche Förderprogramme nutzen, um bezahlbaren Wohnraum, den Erhalt der historischen Gebäude und eine energetisch zukunftsfähige Sanierung zu ermöglichen. Dazu gehören voraussichtlich Förderungen der L-Bank für die Schaffung sozialen Wohnraums, Zuschüsse der Gemeinde und des Landkreises für denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen sowie Programme der KfW, die energetische Modernisierungen wie Dämmung, Fenster und effiziente Heiztechnik unterstützen.
Diese Fördermittel ergänzen Direktkredite und Bankdarlehen und stärken die langfristige finanzielle und ökologische Tragfähigkeit des Projekts.
Bankdarlehen
Ein wesentlicher Teil der Gesamtkosten wird über ein langfristiges Bankdarlehen finanziert. Unsere Hausbank prüft das Projekt unter wirtschaftlichen, baulichen und rechtlichen Gesichtspunkten.
Die Direktkredite (und vorher die Bereitschaftserklärungen) bilden die Basis, um ein solides Darlehen zu erhalten.
Förderprogramme und nachhaltige Finanzierungsmodelle werden geprüft und nach Möglichkeit eingesetzt.
Informationen zur Finanzierung erhalten
Kosten
Die vorläufige Kostenschätzung ergibt Gesamtkosten von ca. 2,86 Mio. EUR (Stand Dezember 2025). Darin enthalten sind:
- Kaufpreis inkl. Nebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer, Makler)
- Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude
- Umbau der Scheune zu Wohnraum. Aktuell sind drei Wohneinheiten geplant.
- Sonstiges.
FAQ
Direktkredite
Kann ich einen Direktkredit geben, ohne im Projekt zu wohnen?
Ja. Sehr viele Unterstützer*innen wohnen nicht im Projekt.
Ist mein Geld sicher?
Direktkredite werden erst nach notarieller Beurkundung eingesetzt.
Bis dahin liegen sie auf einem Treuhandkonto und werden bei Scheitern zurückgezahlt.
Rechtlich gesehen sind Direktkredite sogenannte Nachrangdarlehen. Im Falle der Insolvenz der Haus GmbH erhalten Direktkreditgeber:innen ihr Geld nachrangig. Die Bank und mögliche Fördermittelgeber werden vorrangig behandelt.
Wird mein Kredit verzinst?
Grundsätzlich ist eine Verzinsung möglich. Für das Projekt sind geringe Zinskosten allerdings ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Finanzierung. Wir streben daher einen möglichst geringen Zinssatz für die Direktkredite an.
Welche Laufzeiten haben die Direktkredite?
Direktkredite werden typischerweise zeitlich unbegrenzt gewährt. Im Falle der Kündigung ist eine Frist zur Rückzahlung von mindestens 6 Monaten üblich.
Wer wird Eigentümer:in von FÖHREN25?
Die Haus GmbH.
Wem gehört die Haus GmbH?
Die Haus GmbH hat zwei Gesellschafter:innen.
- Den Hausverein e. V. – Darin sind alle Bewohner:innen Mitglied
- Den Mietshauser Syndikat e. V. – Bundesweiter Dachverein aller Wohnprojekte im Mietshäuser Syndikat.
Wohnen
Muss ich einen Direktkredit geben, um später hier zu wohnen?
Nein. Wohnen und Finanzierung sind klar getrennt.
Ist die Projektgruppe schon voll?
Nein. Das Projekt FÖHREN25 sucht noch Mitstreiter:innen. Bei Interesse kontaktiere uns bitte.
Kontakt
Du hast Fragen zur Finanzierung, zu Direktkrediten oder den Besonderheiten dieses Projekts?
Du hast Ideen oder Anregungen?
Dann schreib uns gern eine Nachricht per Mail oder über das Kontaktformular.
Gemeinschaftliches Wohnen e. V.
Terlaner Str. 4
79111 Freiburg im Breisgau